Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen
Wir möchten unsere Bürger darüber informieren, dass ab dem 01.06.2004 bundesweit die Abmeldepflicht entfällt. Das bedeutet, wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, braucht sich nur noch im Einwohnermeldeamt seines neuen Wohnortes anzumelden. Ein Abmeldung am alten Wohnort ist nicht mehr notwendig.
Die Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen ist gebührenfrei.
- Die Ummeldung innerhalb der Gemeinden der VG Wieratal hat innerhalb einer Woche nach dem Umzug zu erfolgen. Dazu sind die Personaldokumente aller Familienmitglieder zur Änderung der Anschrift vorzulegen.
- Für eine Anmeldung sind alle Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) sowie standesamtliche Urkunden bzw. das Familienstammbuch der Zuziehenden vorzulegen.
Erteilung von Meldebescheinigungen
Die Ausstellung von Meldebescheinigungen kann z.B. für das Standesamt bei beabsichtigter Eheschließung oder für den Führerscheinantrag notwendig sein. Gebühren: 7,00 €
Beantragung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre
Das Thüringer Meldegesetz räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlung an: a) Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen für Zwecke der Wahlwerbung b) Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften, Presse oder Rundfunk zum Zwecke der Ehrung von Alters- und Ehejubilaren c) Adressbuchverlage sowie d) unter bestimmten Umständen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.
Wer von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, der kann ein entsprechendes Antragsformular im Einwohnermeldeamt der VG Wieratal ausfüllen oder hier herunter laden, ausdrucken und bei uns abgeben.
Lohnsteuerkarten
Erstmalig wurden durch das Einwohnermeldeamt für das Jahr 2011 keine Lohnsteuerkarten verschickt. Für 2011 gelten die Lohnsteuerkarten von 2010 weiter. Für Änderungen und Erstausstellungen ist ab 01.01.2011 generell das Finanzamt zuständig.
Beantragung von Dokumenten
Personalausweis Seit dem 01.11.2010 wird generell nur noch der neue Personalausweis ausgestellt. Der neue Personalausweis vereint den herkömmlichen Ausweis und drei neue elektronische Funktionen im Scheckkartenformat:
1. Speicherung biometrischer Merkmale in Form des Lichtbildes und freiwilliger Fingerabdrücke 2. Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion) 3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Bei der Beantragung sind vorzulegen:
- Geburts- oder Eheurkunde (Familienstammbuch)
- 1 biometrisches Passbild – Passbilder aus Automaten sind nicht geeignet!
- ein gültiges Dokument
- Gültigkeit für Personen ab dem 25. Lebensjahr 10 Jahre – Gebühr 28,80 Euro - Gültigkeit für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre – Gebühr 22,80 Euro - Die bisherige Gebührenbefreiung für den ersten Personalausweis entfällt! - Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Ein Personalausweis kann aber auch schon eher ausgestellt werden, da die Kinderreisepässe nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gültig sind.
Elektronischer Reisepass
Im Chip des elektronischen Reisepasses werden generell ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke gespeichert. Bei der Aushändigung des Dokumentes werden die Fingerabdrücke in der Datenbank gelöscht. Auf Verlangen wird dem Passinhaber Einsicht auf die im Chip gespeicherten Daten gewährt. Kinder werden nicht mehr in den Reisepass eingetragen. Für Kinder kann in jedem Alter ein eigener Reisepass beantragt werden. Die Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Bei der Beantragung sind vorzulegen:
- Geburts- oder Eheurkunde (Familienstammbuch)
- 1 biometrisches Passbild – Passbilder aus Automaten sind nicht geeignet!
- ein gültiges Dokument
- Gültigkeit für Personen ab dem 25. Lebensjahr 10 Jahre – Gebühr 59,00 Euro - Gültigkeit für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre – Gebühr 37,50 Euro - Gegen einen Aufschlag von 32,00 Euro kann bei Dringlichkeit ein Expresspass beantragt werden, der in drei Werktagen lieferbar ist.
Vorläufiger Reisepass Der vorläufige Reisepass kann im Einwohnermeldeamt in dringenden Fällen sofort ausgestellt werden, wenn die Bestellung eines Express-Reisepasses nicht mehr möglich ist. Die Dringlichkeit (kürzer als die oben genannten 3 Werktage) muss nachgewiesen werden.
Gültigkeit für die Dauer des geplanten Aufenthaltes und entsprechend der Vorschriften des Einreiselandes, maximal aber 1 Jahr.
Kinderreisepass
Die Kinderreisepässe werden für 6 Jahre ausgestellt, eine Aktualisierung und Verlängerung ist möglich, aber maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die Beantragung hat durch einen Sorgeberechtigten zu erfolgen. Das Kind muss persönlich anwesend sein.
Bei der Beantragung sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- 1 Passbild
- Angaben über Augenfarbe und Größe
- Ein eventuell vorhandener Kinderreisepass oder – ausweis
- Gebühr 13,00 Euro, Verlängerung und Aktualisierung 6,00 Euro
Der Kinderreisepass wird im Einwohnermeldeamt innerhalb von 2 bis 3 Tagen ausgestellt.
Bedingungen für Kinderreisedokumente bei der Einreise in die USA
- 1. Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die Einreise in die USA nur genutzt werden, wenn zugleich ein Visum beantragt und erteilt wurde.
- 2. Eine visafreie Einreise in die USA ist nach wie vor möglich, wenn das Kind über einen regulären Reisepass (also keine Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass) verfügt. Diese regulären Reisepässe können auf Wunsch der Eltern für Kinder jeden Alters beantragt werden. Dies ist im übrigen günstiger als ein USA-Visum.
Verlust von Dokumenten
Der Verlust von Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass ist unverzüglich im Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Wer in solchem Fall auch einen Führerschein neu beantragen muss, der muss in der Führerscheinstelle eine Meldebescheinigung (falls ein Reisepass vorhanden ist) oder einen vorläufigen Personalausweis vorlegen. Also immer zuerst im Einwohnermeldeamt vorsprechen!
Für die Beantragung sind die gleichen Unterlagen wie für die Beantragung des Personalausweises mitzubringen - Gebühr 10,00 Euro.
Ordnungswidrigkeiten
Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung der Meldepflicht (innerhalb von einer Woche nach Zuzug bzw. Umzug) sowie bei Nichtbesitzen eines gültigen Personaldokumentes (Pflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) können Verwarngelder bis zu einer Höhe von 35,00 Euro erhoben werden.
Der Verwarngeldkatalog hängt im Einwohnermeldeamt zur Einsichtnahme aus.
Beantragung von Führungszeugnissen
Die Erteilung eines Führungszeugnisses ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises auf der Meldestelle zu beantragen. Gebühr: 13,00 € Die Bearbeitungszeit im Bundeszentralregister dauert 1 bis 2 Wochen. Das Führungszeugnis wird von dort direkt an den Antragsteller oder an die Behörde geschickt. Bei Nichteingang nach dieser Zeit wenden Sie sich bitte noch einmal an die Meldebehörde.
Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Alle Jugendliche, die eine Lehre beginnen, müssen sich von ihrem Hausarzt untersuchen lassen. Die dazu notwendigen Untersuchungsberechtigungsscheine für die Erstuntersuchung und auch für die Nachuntersuchung werden im Einwohnermeldeamt ausgegeben. Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Antrag auf Auskunft, Einsicht sowie Herausgabe von Kopien aus Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Formulare für die oben genannte Beantragung im Einwohnermeldeamt der VG Wieratal erhältlich sind. Auf dem Antrag sind die Angaben: Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift hier im Amt auszufüllen und müssen durch uns bestätigt werden. Aus diesem Grund ist der Antrag persönlich zu stellen und der PA vorzulegen. Die Bürger, die sich den Antrag zuschicken lassen haben, müssen sich ihre persönlichen Angaben auch von uns bestätigen lassen. Kosten entstehen für den Antragsteller nicht.
Ausstellung von Fischereischeinen
Für die Ausstellung / Verlängerung eines Fischereischeines ist im Einwohnermeldeamt ein Antragsformular auszufüllen. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- bei Neuausstellung:
- Personaldokument
- 1 aktuelles Passfoto
- Zertifikat über abgelegt Fischereiprüfung
- Bei Verlängerung:
- alter Fischereischein
Jugendfischereischeine werden für Kinder zwischen 8 und 14 Jahren ausgestellt. Eine Fischereiprüfung muss in dem Alter nicht vorgelegt werden. Der Fischereischein wird einmalig bis zum 14. Geburtstag ausgestellt.
Gebühren:
- Jugendfischereischein 10,00 Euro
- Jahresfischereischein 17,50 Euro
- Fünfjahresfischereischein 37,00 Euro
- Zehnjahresfischereischein 58,00 Euro
- Fischereischein auf Lebenszeit 220,00 Euro
- Vierteljahresfischereischein 19,00 Euro
Beglaubigungen
Vom Einwohnermeldeamt können kopierte Dokumente und Urkunden (z.B. für Rentenbeantragung) und auch Unterschriften beglaubigt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass dabei immer die Originaldokumente mit vorgelegt werden müssen. Bei Beglaubigungen von Unterschriften müssen die Unterzeichnenden persönlich im Meldeamt erscheinen und hier ihre Unterschrift vor der Sachbearbeiterin leisten.
Information zur Wehrerfassung
Die Bundesregierung hat entscheiden, ab 1 Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Rechtslage gilt aber das Wehrpflichtgesetz in der derzeitigen Fassung. Im Vorgriff auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgen bereits ab sofort jedoch Musterungen und Einberufungen nur noch auf freiwilliger Basis. Die Erfassung wird aber weiterhin durchgeführt.
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