Finanzverwaltung
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Zuständigkeitsfinder
in Thüringen

Zuständigkeiten Frau Kühn Amtsleiterin

  • Haushaltsplanung
  • Jahresrechnungen
  • unbare Kassengeschäfte

Zuständigkeiten Frau Herbst Finanzverwaltung/Kasse

  • unbare Kassengeschäfte
  • Statistiken
  • Mitarbeit Haushaltsplanung
  • Mitarbeit Jahresrechnungen
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Zuständigkeiten Frau Zeißig Kasse

  • Steuerangelegenheiten
  • Gebühren

Zuständigkeit Frau Gepner Kasse

Hinweise für unsere Bürger

Steuerarten, wie Grund- , Gewerbe- und Hundesteuer, sind vierteljährlich jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Wurde eine jährliche Zahlung (Jahreszahler) vereinbart, so ist der gesamte Jahresbeitrag am 1.7. eines jeden Jahres zu zahlen. Am 2. Werktag eines jeden Monats werden die Elternbeiträge fällig und die Mieten jeweils am 3. Werktag.

Um fällige Zahlungen nicht zu versäumen, nutzen Sie unseren Service und erteilen sie uns eine Einzugsermächtigung.

Haben auch Sie sich einen Hund angeschafft oder besitzen schon längere Zeit einen? Dann sollten sie auch daran denken diesen anzumelden. (zum Anmeldungsformular).

Bankverbindungen

Sparkasse Altenburger Land

BLZ 830 502 00

VG Wieratal

Kto. 120 9000 187

Gemeinde Langenleuba-Niederhain

Kto. 120 9000 497

Gemeinde Ziegelheim

Kto. 120 9001 051

Gemeinde Jückelberg

Kto. 120 9000 756

Gemeinde Frohnsdorf

Kto. 120 9000 640

Gemeinde Göpfersdorf

Kto. 120 9000 195

Achtung! Grundsteuerzahler! Abgabe der Grundsteueranmeldung nicht versäumen!

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal möchte alle Grundsteuerzahler von Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern, für die das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren für die Erhebung der Grundsteuer (§ 42 ff. GrStG– Ersatzbemessung bzw. Grundsteueranmeldung) festschreibt daran erinnern, dass diese Grundsteueranmeldung für jedes Kalenderjahr nach den Verhältnissen zu seinem Beginn bis zu dem Fälligkeitstag abzugeben ist, zu dem Grundsteuer für das Kalenderjahr nach § 28 des Grundsteuergesetzes fällig ist.

Es werden deshalb hiermit alle betroffenen Grundstückseigentümer aufgefordert, die im Formular geforderten Angaben zu ergänzen und selbiges bis zur Fälligkeit der Grundsteuer (bei Quartalszahlern: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Jahreszahlern: 15.07. eines Jahres) in der VG Wieratal, Hauptstraße 12, Zimmer, 04618 Langenleuba-Niederhain einzureichen.

Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass bei Nichteinhaltung Ihrer Erklärungspflicht zur Abgabe der Grundsteuer-Anmeldung die Grundsteuer nach § 162 der Abgabenordnung (AO) von Amtswegen geschätzt wird.

Für Grundstückseigentümer, bei denen ein Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes vorliegt und die Berechnung der Grundsteuer auf dieser Grundlage basiert, gilt dies nicht. Der vorliegende Grundsteuerbescheid behält solange seine Gültigkeit, bis durch das zuständige Finanzamt der Verwaltungsgemeinschaft ein neuer Grundsteuermessbetrag mitgeteilt wird und die VG auf dieser Grundlage einen neuen Grundsteuerbescheid an den Grundstückseigentümer zustellt.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zu dieser Angelegenheit, dann wenden Sie sich zu den üblichen Kassenöffnungszeiten an Frau Zeißig unter der Telefondurchwahl 034497/81016.

Zeißig/Kasse
VG Wieratal

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